Am Beispiel der Bergbaufolgelandschaft Sachsen-Anhalts wird anhand eines Vergleiches von
Verbreitungskarten gezeigt, dass anthropogene Sekundärstandorte zunehmend wichtige Ersatzlebensräume
für das Vorkommen von Ophioglossaceen darstellen. Für die Arten
Ophioglossum vulgatum (Gemeine Natternzunge), Botrychium lunaria (Mondrautenfarn) sowie
Botrychium matricariifolium (Ästige Mondraute) werden die standörtliche Bindung und
die Vergesellschaftung auf den Folgeflächen des Braunkohletagebaus gezeigt. Die Natternzungengewächse
stellen typische Beispiele für naturschutzrelevante Arten dar, die nach dem
Durchlaufen der Pionierphase auf den Kippenflächen in mittleren Sukzessionsstadien auftreten.
Sie bevorzugen nährstoffarme, lichte Pionierwälder in Kombination mit krautschichtarmen
Offenlandmosaiken. Infolge der relativ langsam verlaufenden Sukzessionsprozesse besteht
vor allem auf Extremstandorten die Möglichkeit, ohne Pflegeaufwand langfristig geeignete
Lebensräume für diese Arten zu erhalten. Die Ergebnisse von Untersuchungen auf Dauerbeobachtungsflächen
zeigen, dass insbesondere die Populationen der Gemeinen Natternzunge
starken Schwankungen in der Populationsdichte unterliegen. Auf den grundwasserfernen Standorten
reagiert die Art sehr sensibel auf den Witterungsverlauf und bildet unterirdische Ruhestadien
aus. Insgesamt sind die Konkurrenzsituation und das Entwicklungspotenzial für die
Arten der Ophioglossaceen auf den meisten Standorten positiv zu bewerten. Eine wesentliche
Grundlage für den Erhalt der Arten in der Bergbaufolgelandschaft im Sinne des Prozessschutzes
sind die Ausweisung und der Schutz von möglichst ausgedehnten Sukzessionsflächen mit
unterschiedlichen Entwicklungsstadien.