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Consolidated and supplementary supervision of financial groups in the European Union
(2003)
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Michael Gruson
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Die Doppelnotierung von Aktien deutscher Gesellschaften an der New Yorker und Frankfurter Börse : die sogenannte Globale Aktie
(2003)
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Michael Gruson
- Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit Fragen, die auftreten, wenn die an einer deutschen Börse notierten Aktien einer deutschen Gesellschaft auch an der New York Stock Exchange (im Folgenden “NYSE”) notiert werden und zwar ohne Zwischenschaltung von Hinterlegungsscheinen (American Depositary Receipts, im Folgenden “ADR”). Der Aufsatz behandelt dagegen nicht die Rechtsfragen, die sowohl bei einer Börsennotierung von Aktien als auch bei einer Börsennotierung von ADR einer deutschen Gesellschaft gelöst werden müssen, z.B. Rechtsfragen, die sich auf das US-amerikanische Kapitalmarktrecht, insbesondere das Bilanzrecht, die US-amerikanischen Anforderungen an die Corporate Governance, das Insiderverbot und Verhaltensregeln im Umgang mit der Presse beziehen.
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Der Sarbanes-Oxley Act, corporate governance und das deutsche Aktienrecht
(2003)
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Michael Gruson
Matthias Kubicek
- Am 30. Juli 2002 hat der US-amerikanische Präsident George Bush den Sarbanes-Oxley Act of 2002 unterzeichnet. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, das vor allem Änderungen im Securities and Exchange Act of 1934 ( Exchange Act ) vorsieht. Das Gesetz bezweckt nach der dem Gesetzestext vorangestellten Begründung den Schutz von Anlegern durch genauere und verlässlichere wertpapierrechtliche Publizitätspflichten. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Unternehmen richtige und verlässliche Angaben machen, wenn sie periodisch bei der USamerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) einzureichende Berichte oder Ad-hoc Mitteilungen veröffentlichen.
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"Supervision of financial holding companies in Europe : the proposed EU directive on supplementary supervision of financial conglomerates"
(2002)
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Michael Gruson
- On April 24, 2001 the European Commission presented a proposal for a Directive1 introducing supplementary supervision of financial conglomerates (the Proposed Directive). The Proposed Directive requires a closer coordination among supervisory authorities of different sectors of the financial industry and leads to changes in the number of existing Directives relating to the supervision of credit institutions, insurance undertakings and investment firms.
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"Foreign banks and the regulation of financial holding companies"
(2002)
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Michael Gruson
- It is an established policy in the United States to separate commercial banking (the business of taking deposits and making commercial loans) from other commercial activities. The separation of banking and commercial activities is achieved by federal and state banking laws, which enumerate the powers that banks may exercise, the activities that banks may engage in, and the investments that banks may lawfully make, and expressly exclude banks from certain activities or relationships. Some of these provisions could be circumvented if a nonbank company could carry on banking activities through a banking subsidiary and nonbanking activities either itself or through a nonbanking subsidiary.
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Global shares of German corporations and their dual listings on the Frankfurt and New York stock exchanges
(2001)
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Michael Gruson
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Die Einführung des Euro und DM-Auslandsanleihen : zugleich ein Beitrag zum deutschen Gesetz zur Umstellung von Schuldverschreibungen
(1998)
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Michael Gruson
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Altwährungsforderungen vor US-Gerichten nach Einführung des Euro
(1997)
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Michael Gruson
- Ein New Yorker Gericht wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Vereinbarung, in einer Altwährung eines an der dritten Stufe der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates zu erfüllen, dahingehend interpretieren, daß die Parteien hiermit auf die im Vertragserfüllungszeitpunkt gültige Währung Bezug nehmen wollten. Hinsichtlich ECU-denominierter Anleihen wird man bei nach Inkraftreten des Maastricht-Vertrages abgeschlossenen Verträgen bei denen der ECU von den Parteien nicht näher definiert wurde, den rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien dahingehend auslegen können, daß hiermit von den Parteien grundsätzlich eine Bezugnahme auf den ECU im Sinne des Gemeinschaftsrechts bezweckt war. Jedenfalls kann ein Gläubiger die bestehenden Unsicherheiten minimieren, indem er die Klage auf Zahlung des entsprechenden Forderungsbetrages in US-Dollar richtet oder den Schuldner vor den Gerichten eines EU-Mitgliedsstaates verklagt, soweit diese hierfür die erforderliche internationale Zuständigkeit besitzen.
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Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen sowie Bedeutung des AGB-Gesetzes bei DM-Auslandsanleihen auf dem deutschen Markt
(1996)
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Michael Gruson
Herbert Harrer
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Die Ad-hoc-Publizitätspflicht von Unternehmen nach amerikanischem Recht und die Auslegung von § 15 WpHG
(1995)
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Michael Gruson
William J. Wiegmann