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Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, für den Frankfurter Teil des Weiterbildungsstudiengangs "Transnational Trade Law and Finance" zum Erwerb des akademischen Grades "European Master in Transnational Trade Law and Finance", der gemeinsam von der Universität de Deusto, Universität Tilburg und Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt verliehen wird vom 23.04. 2008 : genehmigt durch Beschluss des Präsidiums der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt vom 15.07.2008
(2008)
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Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung vom 30. Mai 2007 : hier: Änderungen vom 23. April 2008; genehmigt vom Präsidium der Johann Wolfgang Goethe- Universität am 28. Juli 2008
(2008)
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Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt am Main für den Weiterbildungsstudiengang "Law and Finance" zum Erwerb des akademischen Grades "Master of Laws" (Finance) (LL.M. Finance) vom 23.01.2002 in der Fassung vom 7.05.2003 (StAnz. S. 2502 ff.) : hier: Änderungen vom 06.02.2008; Berichtigung
(2008)
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Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, für den Weiterbildungsstudiengang "Law and Finance" zum Erwerb des Akademischen Grades "Master of Laws (Finance) (LL. M. Finance)" vom 23. Januar 2002 in der Fassung vom 07. Mai 2003 (StAnz. S. 2502 ff.); hier: Änderungen vom 06.02.2008 : genehmigt vom Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 07.10.2008
(2008)
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Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung vom 10. Februar 2010 : genehmigt vom Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M. am 30.03.2010
(2010)
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Aus der Zeit gefallene Geschichtsschreibung : der vierte Band von Stolleis' Geschichte des öffentlichen Rechts behandelt die Bundesrepublik und die DDR
(2012)
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Anna Katharina Mangold
- Rezension zu: Michael Stolleis : Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Vierter Band, Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945 – 1990 München 2012, C. H. Beck, ISBN 978-3-406-63203-7, 720 Seiten, 68 Euro.
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Wie das Staatsrecht wurde, was es bald nicht mehr ist : ein Gespräch mit dem Rechtshistoriker Michael Stolleis über seine jetzt vollendete vierbändige "Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland"
(2012)
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Michael Stolleis
Bernd Frye
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Entgeltordnung für den Weiterbildungsstudiengang Law and Finance am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität
(2011)
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Entgrenzung der Justiz : (Diskurse des Richterrechts, Entscheiden als Social Engineering) ; Justizverständnisse in den Vereinigten Staaten
(2012)
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Joachim Zekoll
- Eine wesentliche Voraussetzung für die Entschlüsselung herrschender Justizverständnisse ist die Auseinandersetzung mit den Rollen, die die beteiligten Akteure in einem Rechtssystem einnehmen sowie die Untersuchung der rechtlichen und institutionellen Bedingungen unter denen diese Akteure handeln. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Macht- und Aufgabenverteilung zwischen Richtern und Parteien. Dabei wird deutlich, dass die Rollenallokation nicht einheitlich ist, sondern in Abhängigkeit von unterschiedlichen verfahrensrechtlichen und institutionellen Voraussetzungen variiert. In Verfahren vor einer Jury wird die richterliche Autorität durch eine maximal ausgeprägte Parteiautonomie stark eingeschränkt. Als Rechthonoratioren (im Weberschen Sinne) agieren Richter dagegen immer dann, wenn Sie ohne Geschworene Recht sprechen. Dies geschieht insbesondere in den einzelstaatlichen Obergerichten und den Bundesberufungsgereichten, aber auch in Verfahren erster Instanz, in denen „claims in equity“ zu entscheiden sind. Der Beitrag beschäftigt sich abschließend mit dem Einfluss, den die Besonderheiten der amerikanischen Juristenausbildung auf das amerikanische Justizverständnis ausüben: Sie prägen und reproduzieren eine der Rollen und Selbstbilder unter amerikanischen Juristen, sowohl in der Anwaltschaft als auch auf Seiten der Richter.
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Richten und Schlichten : Differenzen und Komplementaritäten
(2012)
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Peter Collin
- Der vorliegende Beitrag leitete das Programm des Workshops „Schlichten und Richten – Differenzierung und Hybridisierung” (Frankfurt/Main, 9./10. Februar 2012) ein. Mit diesem Workshop begann das Arbeitsprogramm des LOEWE–Schwerpunkts „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, der am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit aufgenommen hatte (siehe hierzu www.konfliktloesung.eu; eine leicht veränderte Fassung des Beitrags in englischer Sprache wird in Kürze abrufbar sein unter: http://www.ssrn.com/link/Max-Planck-Legal-History-RES.html ). Der Ausgangspunkt des Workshops ist eine deutsche Debattentradition, die die Alternativität von gerichtlichen und nichtgerichtlichen, kontradiktorischen oder konsensualen sowie mehr formalisierten und mehr informalisierten Konfliktlösungsformen unter dem Schlagwort „Schlichten oder Richten“ (auch „Schlichten statt Richten“ oder „Schlichten oder Richten“) thematisierte.
Der Beitrag problematisiert zunächst die bisherige mangelnde rechtshistorische Aufmerksamkeit, die Alternativen zur gerichtlichen Konfliktlösung zugewandt wurde. Er weist daraufhin, dass auch die heutige Diskussion über gelungenes Konfliktlösungsmanagement oft explizit oder implizit von – zuweilen nicht ausreichend reflektierten – historischen Vorannahmen geprägt ist und – damit verbunden – von Vorstellungen über rechtskulturelle Fremdheit und Nähe.
Im zweiten und dritten Abschnitt skizziert der Beitrag kurz den historischen Gang der deutschen Diskussion über „Schlichten und Richten“ seit dem Aufkommen auch rechtswissenschaftlich anerkannter Schlichtungsinstitutionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Er versucht, deren wechselnde zeitgenössische Kontexte sichtbar zu machen und zeigt, wie sich in diesen Diskussionen (zuweilen utopisch scheinende) rechtspolitische Verheißungen ansiedeln konnten, welch fruchtbaren Boden diese Diskussionen aber auch für neue Kategorienbildungen und multidisziplinäre Zugänge bot.
Im vierten Abschnitt wird versucht, Verknüpfungen mit der gegenwärtigen ADR-Diskussionen herzustellen, während im fünften Abschnitt in analytischer Absicht Konfigurationen des Wortpaars „Schlichten“ und „Richten“ vorgestellt werden: „Schlichten“ und „Richten“ als Alternative, als Abhängigkeitsverhältnis und als Abfolge. Der fünfte Abschnitt schließlich fragt nach Funktionselementen und den Funktionsbedingungen von Schlichten und Richten, d.h.: Welche Leitrationalitäten, Partizipationsmechanismen, Legitimationsnarrative und Reflexionsformen lassen sich jeweils der einen oder anderen Form der Konfliktlösung zuordnen.
All diese Überlegungen sind eher tentativer Art und vermitteln nur erste umrisshafte Vorstellungen. Sie dienen in erster Linie dem Diskussionsanstoß und sollen erste Schneisen in dieses komplexe Forschungsfeld schlagen. Die Vortragsform ist beibehalten und der Fußnotenapparat ist auf das nötige Minimum reduziert.