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Wälder, Gebüsche und Staudensäume trockenwarmer Standorte
(2001)
- Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
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Arten, Biotope, Landschaft : Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten
(2001)
- In der heutigen Zeit werden an die Beobachtung von Natur und Umwelt zunehmend vielfältigere Ansprüche gestellt. Datenerhebungsprojekte müssen heute nicht nur den sektoralen Ansprüchen von einzelnen Teildisziplinen des Naturschutzes innerhalb des Landes genügen. Immer häufiger ist eine Zusammenfassung verschiedenster Projektergebnisse zur Aufgabenerfüllung der Natur- und Umweltschutzverwaltung erforderlich. Dies zeigt sich beispielsweise bei der Auswahl von der nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besonders zu schützenden Gebiete. Für die Gebietsauswahl mussten die Ergebnisse von Biotopkartierungen und Artenerhebungen sowie die Informationen über die geschützten Gebiete nach Naturschutzrecht zusammenfassend ausgewertet werden. Umfassende und interdisziplinäre Aussagen über den Zustand von Natur und Umwelt sind auch für die Umsetzung der Vereinbarungen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro (Agenda 21, Konvention über die biologische Vielfalt) erforderlich. Für die Aufgabenerfüllung des Naturschutzes sind somit umfangreiche Datenbestände über Zustand und Entwicklung von unseren Landschaften und den darin lebenden Arten notwendig. Daten, die jedoch mit verschiedenen Schlüsseln erhoben werden, können zumeist nur mit erhöhtem Aufwand oder häufig überhaupt nicht zusammengeführt und ausgewertet werden. Um landesweite oder auch regionale Übersichten über den Zustand von Natur und Landschaft erstellen zu können, müssen daher die Informationen des Naturschutzes wie Vorkommen und Verbreitung von Arten und Biotopen oder Art und Grad der Landnutzung soweit wie möglich mit einheitlichen Erhebungsparametern erfasst werden. Nur hierdurch können die Erhebungsprojekte des Naturschutzes den Anforderungen der Naturschutzpolitik des Landes, des Bundes und den internationaler Verpflichtungen gerecht werden.
