- Bildungsgerechtigkeit beim Erwerb von Lesekompetenz : eine neue "Bestandsaufname Deutschunterricht" (2004)
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Brauchen öffentliche Schulen die privaten und brauchen Eltern sie für ihre Kinder?
(2008)
- Im Januar 2008 gab es von der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag eine kleine Anfrage an die Bundesregierung in der Absicht, das Grundgesetz zu ändern, um Privatschulen besser fördern zu können. In Art.7, Abs.4 heißt es, dass private Schulen „als Ersatz für öffentliche Schulen” „der Genehmigung des Staates” bedürfen und den Landesgesetzen unterstehen. Die Genehmigung ist zu erteilen, „wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird”. In ihrer Antwort auf die FDP-Anfrage sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, das Grundgesetz zu ändern und verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992. In ihm wird bestätigt, dass der Staat dafür sorgen solle, dass Kinder verschiedener sozialer Schichten nicht durch Schulen getrennt werden. Privatschulen dürften deshalb nur eingerichtet werden, wenn spezielle pädagogische Konzepte oder religiöse Gründe vorlägen, die nicht durch eine öffentliche Schule abgedeckt würden. Das Gericht habe sich damals besorgt gezeigt, dass Privatschulen Kindern durch eine zu homogene Schülerschaft ein einseitiges Bild von der Gesellschaft vermitteln könnten. Die Bundesregierung ihrerseits befürchtet, dass Bundesländer noch unterschiedlicher über die Einrichtung von „freien Ersatzschulen” entscheiden würden als bisher schon, sollte der entsprechende Absatz im Grundgesetz gestrichen werden. (http://bildungsklick.de/pm/58086/regierung-gegen-grundgesetzaenderung) ...
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Das Recht auf Bildung in einem zweigliedrigen Schulsystem
(2007)
- Schon in den Jahren vor der Veröffentlichung von PISA 2000 wurde von nationalen und internationalen Studien dem deutschen Schulsystem Leistungsschwäche und massive soziale Auslese bescheinigt und über Strukturreformen nachgedacht, die den Schulstreit "hierarchisch gegliedertes System vs. Gesamtschule" entschärfen sollten. Neben einer sechsjährigen Grundschule, wie sie nur in Berlin die Schulreform nach 1945 überlebt hat, wurde auch die Frage erörtert, ob nicht der Streit der politischen Lager zu schlichten wäre, indem man das drei- bzw. viergliedrige System in der Sekundarstufe I auf ein zweigliedriges reduziert, um so vor allem die wachsenden Probleme an Hauptschulen in den Griff zu bekommen. Schließlich war unser Schulsystem ja schon einmal zweigliedrig, als es neben dem Gymnasium, der einstigen "Gelehrtenschule", nur die Volkschule gab, ehe in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhundert die Realschule als "Mittelschule" hinzukam und in den 1960er Jahren sozialdemokratisch geführte Landesregierungen die Gesamtschule, zwar nicht in Fläche, aber als vierte Regelschule, durchsetzte. Die Debatte über Zweigliedrigkeit war eine unter Experten, keine öffentliche. Erst die PISA-Studien lenkten die Aufmerksamkeit auf die bereits bestehenden zweigliedrigen Systeme in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in Ländern, die nach der Wende nicht bereit waren, die vollständige Anpassung an das Schulsystem im Westen zu vollziehen. Diese drei Länder waren in PISA 2003 die eigentlichen Sieger im innerdeutschen Vergleich, sowohl was das Problem der "Risikogruppe" als auch der sozialen Auslese betraf. Seitdem ist Zweigliedrigkeit ein Thema auch in der öffentlichen Debatte, - verstärkt, wie gesagt, durch die Probleme an der Hauptschule, die von immer weniger Eltern akzeptiert wird, weil sie, mit oder ohne ihren Abschluss, kaum noch eine Perspektive bietet für eine erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. So zwingt das Hauptschulproblem auch unionsregierte Länder, selbst im Süden der Republik, über Strukturveränderungen nachzudenken, und was liegt da näher, wenn man die Gesamtschule bis Ende 10 nicht will, das Gymnasium aber auch in der Sekundarstufe I erhalten möchte, über eine gemeinsame Schule für die Leistungsschwächeren nachzudenken, neben einer Schule für die "Leistungsträger".
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Der Schulkompromiss von Schwarz-Grün in Hamburg
(2008)
- Es gab in Hamburg seit PISA 2003 und verstärkt dann mit Blick auf die Bürgerschaftswahl 2008 viel Bewegung in der Debatte über eine Reform der Schulstruktur, und das vor allem bei der alleinregierenden CDU. Sie zog schließlich nach intensiver Beratung in einer parteiübergreifenden Enquetekommission mit einem schulpolitischen Programm in den Wahlkampf, dessen Eckpunkte waren: ...
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Die Schulstrukturpläne der Parteien im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2010
(2010)
- Die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen übernahm 2005 von einer rot-grünen Koalition ein viergliedriges Schulsystem mit Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule. Dazu kommt noch als fünfte Schulform die Sonderschule. Die letzte SPD-geführte Landesregierung konnte sich im Wahlkampf 2004, nach PISA 2000 und 2003 ein stärker integratives Schulsystem zwar vorstellen, wollte sich aber für den Umbau Zeit lassen und damit nicht den Wahlkampf belasten, den sie dann doch verlor. Die neue Landesregierung versucht in der laufenden Legislaturperiode dieses überkommene System zu stabilisieren versucht, indem sie das Siechtum der Hauptschule stoppen will und die boomende Nachfrage nach Gesamtschulplätzen so massiv ignoriert, dass in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 jeweils rund 15000 an Gesamtschulen angemeldeten Kinder keinen Platz fanden und so deren Eltern um das Recht der freien Schulwahl gebracht wurden. (Merkelbach 2009, S.4-6) Diese von einer CDU-Ministerin betriebene Politik ging zuletzt auch dem Koalitionspartner FDP zu weit und sie hat zugleich die beiden Oppositionsparteien zu weitgehenden Reformkonzepten herausgefordert. Es wird darum in der heißen Phase des Wahlkampfes heftiger zugehen als vor der letzten Landtagswahl.
