Universitätspublikationen
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"Alles Vergängliche ist nur ein Gleichnis" : zur Eigenart des Ästhetischen im kulturoziologischen Diskurs der Jahrhundertwende
(1997)
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Klaus Lichtblau
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"And God Laughed ...": Indeterminacy, Self-Reference, and Paradox in Law
(1989)
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Gunther Teubner
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"Dies neue Antwortverhältnis zum Ganzen der Welt" : Fritz Winter und die internationale Kunstszene der Nachkriegszeit
(1995)
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Regine Prange
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"Ein Schritt nach vorn, zwei Schritte zurück"?! – Kritische Anmerkungen zur Installierung des Umgangspflegers und zur Revision der Verfahrenspflegschaft im FGG-RG
(2009)
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Ludwig Salgo
- Resümee:
Mit der neuen Umgangspflegschaft verabschiedet sich der Gesetzgeber vom
Grundsatz, dass Eingriffe in das elterliche Sorgerecht erst bei (nicht anders
abwendbaren) erheblichen Kindeswohlgefährdungen zulässig sind. Bleibt zu
hoffen, dass die Praxis mit größter Behutsamkeit von der Bestellung von Umgangspflegschaften
Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn Umgang gegen
den Kindeswillen durchgesetzt werden soll, was sich aus rechtlichen, fachlichen
und ethischen Gründen verbietet.
Die massive Bedrohung der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger
– die bislang eine Erfolgsgeschichte zu werden schien – tritt am 01.09.2009
in Kraft. Verfahrenspfleger/-beistände werden sich auf die neue vergütungsrechtliche
Situation einzustellen haben, mit welchen persönlichen Konsequenzen,
das kann nur von ihnen beantwortet werden. Es wäre schade, insbesondere
für die auf qualifizierte und einfühlsame Verfahrenspfleger/-beistände angewiesenen
Minderjährigen, wenn allzu viele dieser erfahrenen und bewährten Interessenvertreter Minderjähriger sich von diesem bedeutsamen, aber auch
herausfordernden Arbeitsfeld abwenden müssten, geht es doch bei der Gruppe
von Minderjährigen, die auf einen Verfahrenspfleger bzw. -beistand zur
eigenständigen Wahrnehmung ihrer Interessen angewiesen sind, um Minderjährige,
die bereits erheblich gefährdet sind oder waren bzw. denen eine solch
massive Beeinträchtigung ihres Wohls droht.
Sicherlich: Auf die Situation vor 1998 sind wir noch nicht zurückgeworfen,
aber es gilt in mühsamer Arbeit die Rechtspolitik davon zu überzeugen, dass
diese Fehlentscheidung alsbald korrigiert werden muss.
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"Get Closer" : Bildanalyse mit den Verfahren der objektiven Hermeneutik am Beispiel einer Google Earth-Werbung
(2009)
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Ulrich Oevermann
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"Habe die Mission treu erfüllt und begehre meinen Lohn darum" : Amt, Funktion und Titel des Schtadlan und ihre Wahrnehmung in der Frühneuzeit
(2011)
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Rebekka Voß
- Im Marktflecken Thannhausen bei Augsburg, der in einer adligen Enklave im markgräflich Burgauischen Mindeltal lag, existierte um 1600 eine für diese Zeit beachtlich große jüdische Landgemeinde, die mit ihren etwa dreißig Haushaltungen nach der Vertreibung der Juden aus Günzburg und Burgau 1617/18 die zahlenmäßig stärkste Gemeinde in Schwaben darstellte. An Chanukka des Jahres 5372, Anfang Dezember 1611 christlicher Zeitrechnung, kam dort ein Rechtsstreit zwischen der jüdischen Gemeinde zu Thannhausen und ihrem Schtadlan Kofman vor ein jüdisches Schiedsgericht. Es ging um die Entlohnung Kofmans für eine Mission, auf die ihn die Gemeinde im Frühsommer desselben Jahres nach Prag entsandt hatte, um bei der Ortsherrschaft ihre Interessen zu vertreten. Der Prozess, der zu den wenigen Schiedsgerichtsverfahren dieser Zeit gehört, deren Protokolle weitgehend erhalten sind, soll hier untersucht werden; dabei wird jedoch weniger das Verfahren oder der Gegenstand des Prozesses als solcher, die Auseinandersetzung um Kofmans Lohn, im Mittelpunkt stehen, als vielmehr der Konflikt um die Interpretation der Rolle des Schtadlan, des Fürsprechers der Gemeinde bei der Obrigkeit, durch die beiden Prozessparteien. Die Deutungen, wie sie in den Aussagen der Prozessbeteiligten artikuliert werden, weichen in erheblichem Maße von der in der Forschung vorherrschenden Darstellung des Amtes des Schtadlan in der Frühneuzeit ab – ebenso wie die Definition der Tätigkeit, die der bekannteste Fürsprecher des 16. Jahrhunderts, Josel von Rosheim, in seiner Korrespondenz und in seiner Chronik für sich verwandte. Aussagen der Beteiligten, Auftraggeber und Funktionsträger, sollen hier also auf die Frage nach Amt, Funktion und Titel des Schtadlan im 16. Jahrhundert im Lichte ihrer jeweiligen subjektiven Wahrnehmung der Vorgänge hin analysiert werden.
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"Innerweltliche Erlösung vom Rationalen" oder "Reich diabolischer Herrlichkeit"? : zum Verhältnis von Kunst und Religion bei Georg Simmel und Max Weber
(1999)
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Klaus Lichtblau
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"Man schritt auf allen Gebieten zur Verrechtlichung" : rechtssoziologische Theorie im Werk Otto Kirchheimers
(1993)
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Gunther Teubner
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"Terraces" and "terraced farms" in the languages of the Tangale-Waja Uplands
(1996)
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Ulrich Kleinewillinghöfer
- The mountains of the Tangale-Waja Uplands are inhabited by a number of small ethnic groups. They speak different languages which belong to two unrelated linguistic stocks. The Afroasiatic stock is represented by Chadic languages, especially Tangale, but also Pero and Kushi (further to the south along the slopes of the Muri Mountains) of the Bole-Tangale Group. But the majority of the languages belong to the Adamawa branch of the Niger-Congo stock. The study of the vocabulary, technical terms and expressions relating to farming in general and 'farming on terraces' in particular constitutes another important aspect of our multidisciplinary research project providing us with valuable information about the history of the settlements and cultures of the entire region. In this communication we will restrict ourselves to a few general observations which are mainly based on the comparison of selected items of the farming vocabularies of those communities which used to farm the slopes of the mountains in our research area. We want to focus on the various designations for "terraced farms" and "terraces" including any arrangement or setting of stones on farms to enhance and support the production of the staple food: guinea corn (sorghum) and/or millet (pennisetum).
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"This is Ghanaian territory!" Land conflicts in transnational localities on the Burkina Faso-Ghana border
(2000)
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Carola Lentz
- Traditional land rights in Dagara and Sisala societies in Burkina Faso and Ghana which were stateless in pre-colonial times are closely connected with the concept of earth-shrine parishes under the protection of a local land god and ideally under the control of the “first-comers” to the area. The earth priests perform regular sacrifices at the shrine and allocate land to later immigrants as well as the right to build houses and to bury their dead, often in exchange for gifts. The international border between Ghana and Burkina Faso, which was drawn up in 1898 and runs along the 11th parallel, often cuts across earth-shrine parishes. Particularly since the border demarcation exercise in the 1970s, the spatial separation of the Sisala earth priests on one side of the border from the Dagara immigrants on the other side has given rise to intricate conflicts over land rights. The paper will present the history of one such conflict and look at the various landrelated discourses – traditionalist, nationalist, and Christian – which the adversaries put forward in order to substantiate their claims.