Universitätspublikationen
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Die Rechtsform der Winterhilfswerkes
(1941)
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Walter Klaus Köbel
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Alles zum Wohle des Kindes? : aktuelle Probleme des Kindschaftsrechts / 2. Familienrechtliches Forum Göttingen
(2012)
- Der vorliegende Band enthält die Referate des 2. Familienrechtlichen Forums
Göttingen vom 2. Juli 2011, welches aktuelle Problemstellungen des Kindschaftsrechts
zum Gegenstand hatte. Vor dem Hintergrund jüngst abgeschlossener
und bevorstehender Gesetzesnovellen erörterten ausgewählte Experten
aus Wissenschaft, Politik und Praxis verschiedene Problemschwerpunkte: Zum
einen wurde die anstehende Novellierung des Sorgerechts nicht miteinander
verheirateter Eltern thematisiert und nach Lösungen für den Umgang mit dem
Umgangsboykott gesucht. Dabei eröffnete die interdisziplinäre und rechtsvergleichende
Annährung an die aufgeworfenen Probleme neue Perspektiven. Zum
anderen wurden die nur wenige Tage nach der Veranstaltung abgeschlossene
Vormundschaftsrechtsreform sowie das inzwischen ebenfalls in Kraft getretene
Bundeskinderschutzgesetz einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Veranstaltung
endete mit einer kritischen Zwischenbilanz zum kindschaftsrechtlichen
Verfahren nach dem FamFG, das die Praxis vor zahlreiche Probleme stellt.
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Wege aus der anonymisierten Vormundschaft – nach der Reform ist vor der Reform
(2012)
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Ludwig Salgo
- Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts1 ist am 14. April 2011
vom Deutschen Bundestag beschlossen worden; der Bundesrat hat am 25.05.2011
zugestimmt. Dieses Gesetz trat – mit einigen Ausnahmen, die erst ein Jahr nach
der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – am 6.7.2011 in Kraft.2 Der
Schwerpunkt dieses Beitrags3 soll nicht bei den durch diese Reform bereits erfolgten
bzw. demnächst in Kraft tretenden Änderungen4 und den sich bereits abzeichnenden
Schwierigkeiten seiner Umsetzung5 liegen, vielmehr soll es um die Ziele
und Grundsätze einer noch weitergehenden Reform (zweite Stufe) gehen6, die die
Rechtspolitik im Rahmen der Verabschiedung dieses Gesetzes für erforderlich
gehalten und bereits in Aussicht gestellt hat7 (zweite Stufe). Dennoch sollen zunächst
die Essentials dieses ersten wichtigen und richtigen Reformschritts nochmals
in Stichworten am Anfang dieses Beitrags stehen. Dieses Gesetz wurde auch
schon als „Amtsvormundschaftsverbesserungsgesetz―8 und als Minimalkompromiss
apostrophiert, was angesichts der Fokussierung dieses ersten Reformschrittes
nicht überrascht...
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Reform des familiengerichtlichen Verfahrens / 1. Familienrechtliches Forum Göttingen
(2009)
- Dieser Band dokumentiert die Vorträge des ersten „Familienrechtlichen Forums
Göttingen“, das am 28. Juni 2008 stattgefunden hat. Unmittelbar vor dem Abschluss
des Gesetzgebungsverfahrens erörterten Experten aus Wissenschaft,
Politik und Praxis das im September 2009 in Kraft tretende „Gesetz über das
Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“
(FamFG). Der Band enthält einen Überblick über die Grundzüge
des neuen Familienverfahrensrechts sowie Analysen und Stellungnahmen zu
einzelnen Bereichen. Dabei werden schwerpunktmäßig das neue Rechtsmittelund
Vollstreckungssystem, das Hinwirken auf Einvernehmen, das Vermittlungsverfahren,
der Verfahrensbeistand, der Umgangspfleger und das Verfahren bei
Kindeswohlgefährdung behandelt. Darüber hinaus wird eine interdisziplinäre
Perspektive durch die soziologische Einordnung der derzeitigen Reformen in
den Kontext der allgemeinen Familien- und Sozialpolitik eröffnet.
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"Ein Schritt nach vorn, zwei Schritte zurück"?! – Kritische Anmerkungen zur Installierung des Umgangspflegers und zur Revision der Verfahrenspflegschaft im FGG-RG
(2009)
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Ludwig Salgo
- Resümee:
Mit der neuen Umgangspflegschaft verabschiedet sich der Gesetzgeber vom
Grundsatz, dass Eingriffe in das elterliche Sorgerecht erst bei (nicht anders
abwendbaren) erheblichen Kindeswohlgefährdungen zulässig sind. Bleibt zu
hoffen, dass die Praxis mit größter Behutsamkeit von der Bestellung von Umgangspflegschaften
Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn Umgang gegen
den Kindeswillen durchgesetzt werden soll, was sich aus rechtlichen, fachlichen
und ethischen Gründen verbietet.
Die massive Bedrohung der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger
– die bislang eine Erfolgsgeschichte zu werden schien – tritt am 01.09.2009
in Kraft. Verfahrenspfleger/-beistände werden sich auf die neue vergütungsrechtliche
Situation einzustellen haben, mit welchen persönlichen Konsequenzen,
das kann nur von ihnen beantwortet werden. Es wäre schade, insbesondere
für die auf qualifizierte und einfühlsame Verfahrenspfleger/-beistände angewiesenen
Minderjährigen, wenn allzu viele dieser erfahrenen und bewährten Interessenvertreter Minderjähriger sich von diesem bedeutsamen, aber auch
herausfordernden Arbeitsfeld abwenden müssten, geht es doch bei der Gruppe
von Minderjährigen, die auf einen Verfahrenspfleger bzw. -beistand zur
eigenständigen Wahrnehmung ihrer Interessen angewiesen sind, um Minderjährige,
die bereits erheblich gefährdet sind oder waren bzw. denen eine solch
massive Beeinträchtigung ihres Wohls droht.
Sicherlich: Auf die Situation vor 1998 sind wir noch nicht zurückgeworfen,
aber es gilt in mühsamer Arbeit die Rechtspolitik davon zu überzeugen, dass
diese Fehlentscheidung alsbald korrigiert werden muss.
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JFR-Newsletter : Publikationsorgan des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) ; Nr. 1/2005
(2005)
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JFR-Newsletter : Publikationsorgan des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) ; Nr. 1/2006
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JFR-Newsletter : Publikationsorgan des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) ; Nr. 3/2006
(2006)