Universitätspublikationen
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JFR-Newsletter : Publikationsorgan des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) ; Nr. 1/2006
(2006)
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JFR-Newsletter : Publikationsorgan des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) ; Nr. 2/2006
(2006)
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JFR-Newsletter : Publikationsorgan des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) ; Nr. 3/2006
(2006)
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Newsletter des Fachbereichs Rechtswissenschaft Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main : Ausgabe 1 Mai 2006
(2006)
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Newsletter des Fachbereichs Rechtswissenschaft Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main : Ausgabe 1 November 2006
(2006)
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Lagen des Rechts : eine Polemosophie zum Ausgang
(2006)
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Fabian Steinhauer
- Es gibt epistemologische Brüche vielleicht nicht so häufig, wie die Konjunktur all der Wenden bzw. Turns andeutet. Aber wenn es auch wenige sind: sie hinterlassen Sand am Meer. Wir hinterlassen vielleicht tiefe Eindrücke, aber dass sind eben nur Fußstapfen im Sand.
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Anachronismus einer "Drittwirkung" : das kognitivistische Konzept Karl-Heinz Ladeurs und die Matrix Gunther Teubners im grundrechtstheoretischen Spannungsfeld
(2006)
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Christian Cappel
- Die Postmoderne beschreibt die Fragmentierung der Gesellschaft, in der Systemrationalitäten miteinander kollidieren. Diese Diagnose kann für die Konzeption der Grundrechte nicht folgenlos bleiben. Der Aufsatz fokussiert zwei Ansätze einer neuen Verfassungstheorie. Grundlagen sind Karl-Heinz Ladeurs Kritik der Abwägung und Gunther Teubners Konzept einer Zivilverfassung vor dem Hintergrund seines Matrixmodells.
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Staging a Supplement : Judge Adam, Advocate “Liebling” and William, the Detective
(2006)
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Thomas-M. Seibert
- Legal practice is based on something that is not only an integral part of it and complements it, but also puts it into question generally. The compulsion to argue and reach decisions in a legal trial clarifies simultaneously that all forms of decision are inapproprate, unreasonable, and can be recreated in an entirely new manner [to suit the needs of the trial]. This is the legalistic supplement in the spirit of Jacques Derrida. The legal truth is supplemented by other forms of media such as drama, film and literature, which are able to stage scenes that cannot be experienced in a real life legal world, but – as no legal official would deny – are an integral part of the trial and verdict procedure.
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Die SE als Gestaltungsinstrument für grenzüberschreitende Umstrukturierungen
(2006)
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Jochem Reichert
- Bis zur Umsetzung der so genannten Verschmelzungsrichtlinie in nationales Recht stellt der Einsatz einer SE das einzige rechtssichere Instrumentarium zur Bewältigung von grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenführungen in Form von Verschmelzungen in Europa dar. Derzeit gibt auch nur die SE ein rechtssicheres Verfahren zur Bewältigung von identitätswahrenden Sitzverlegungen innerhalb Europas an die Hand. Die Rechtsform der SE und ihre europäische Identität bieten daneben Vorteile, die ihre Beachtung nicht nur bei Fragen der grenzüberschreitenden Umstrukturierung, sondern auch allgemein bei Fragen der Rechtsformwahl gebieten.
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Der Wegzug von Gesellschaften in Europa
(2006)
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Peter Kindler
- Zusammenfassung in Thesen 1. Der Wegzug von deutschen Gesellschaften in das EU-Ausland in Gestalt der Verlegung des Verwaltungssitzes führt nach deutschem Gesellschaftsrecht zur Auflösung der Gesellschaft, wenn die Sitzverlegung mit einem Statutenwechsel einhergeht. In der Mehrzahl der Fälle bleibt indessen deutsches Gesellschaftsrecht anwendbar. Die Auflösung der Gesellschaft ist hier allerdings gerichtlich zu erzwingen, sollte der inländische Satzungssitz nicht mehr durch §§ 5 Abs. 2 AktG, 4 a Abs. 2 GmbHG gerechtfertigt sein. Die Abkehr des geplanten „MoMiG“ von diesem Standpunkt ist rechtspolitisch zu begrüßen, aber nur im Verein mit einem generellen Übergang auch zur Gründungsanknüpfung im deutschen Kollisionsrecht sinnvoll, so wie dies der Deutsche Rat für Internationales Privatrecht vorschlägt. 2. Der Wegzug in Gestalt einer schlichten Verlagerung des Satzungssitzes einer nach deutschem Recht gegründeten Gesellschaft in das EU-Ausland ist nach deutschem Gesellschaftsrecht unzulässig. Rechtspolitisch ist die Einführung eines geregelten Verfahrens einer grenzüberschreitenden Satzungssitzverlegung zu befürworten, so wie dies der Deutsche Rat für Internationales Privatrecht vorschlägt. 3. Die „wilde“ Herausverschmelzung einer nach deutschem Recht gegründeten Gesellschaft – d.h. spiegelbildlich zur „SEVIC“ und außerhalb der geplanten §§ 122 a ff. UmwG – auf eine EU-ausländische Gesellschaft ist nach deutschem Gesellschaftsrecht unzulässig.