Universitätspublikationen
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Alles zum Wohle des Kindes? : aktuelle Probleme des Kindschaftsrechts / 2. Familienrechtliches Forum Göttingen
(2012)
- Der vorliegende Band enthält die Referate des 2. Familienrechtlichen Forums
Göttingen vom 2. Juli 2011, welches aktuelle Problemstellungen des Kindschaftsrechts
zum Gegenstand hatte. Vor dem Hintergrund jüngst abgeschlossener
und bevorstehender Gesetzesnovellen erörterten ausgewählte Experten
aus Wissenschaft, Politik und Praxis verschiedene Problemschwerpunkte: Zum
einen wurde die anstehende Novellierung des Sorgerechts nicht miteinander
verheirateter Eltern thematisiert und nach Lösungen für den Umgang mit dem
Umgangsboykott gesucht. Dabei eröffnete die interdisziplinäre und rechtsvergleichende
Annährung an die aufgeworfenen Probleme neue Perspektiven. Zum
anderen wurden die nur wenige Tage nach der Veranstaltung abgeschlossene
Vormundschaftsrechtsreform sowie das inzwischen ebenfalls in Kraft getretene
Bundeskinderschutzgesetz einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Veranstaltung
endete mit einer kritischen Zwischenbilanz zum kindschaftsrechtlichen
Verfahren nach dem FamFG, das die Praxis vor zahlreiche Probleme stellt.
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Wege aus der anonymisierten Vormundschaft – nach der Reform ist vor der Reform
(2012)
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Ludwig Salgo
- Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts1 ist am 14. April 2011
vom Deutschen Bundestag beschlossen worden; der Bundesrat hat am 25.05.2011
zugestimmt. Dieses Gesetz trat – mit einigen Ausnahmen, die erst ein Jahr nach
der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – am 6.7.2011 in Kraft.2 Der
Schwerpunkt dieses Beitrags3 soll nicht bei den durch diese Reform bereits erfolgten
bzw. demnächst in Kraft tretenden Änderungen4 und den sich bereits abzeichnenden
Schwierigkeiten seiner Umsetzung5 liegen, vielmehr soll es um die Ziele
und Grundsätze einer noch weitergehenden Reform (zweite Stufe) gehen6, die die
Rechtspolitik im Rahmen der Verabschiedung dieses Gesetzes für erforderlich
gehalten und bereits in Aussicht gestellt hat7 (zweite Stufe). Dennoch sollen zunächst
die Essentials dieses ersten wichtigen und richtigen Reformschritts nochmals
in Stichworten am Anfang dieses Beitrags stehen. Dieses Gesetz wurde auch
schon als „Amtsvormundschaftsverbesserungsgesetz―8 und als Minimalkompromiss
apostrophiert, was angesichts der Fokussierung dieses ersten Reformschrittes
nicht überrascht...
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Junges Forum Rechtsphilosophie : Nr. 1/2012
(2012)
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Organizational choices of banks and the effective supervision of transnational financial institutions
(2012)
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Tobias Tröger
- This paper outlines relatively easy to implement reforms for the supervision of
transnational banking-groups in the E.U. that should not be primarily based on legal form
but on the actual risk structures of the pertinent financial institutions. The proposal also
aims at paying close attention to the economics of public administration and international
relations in allocating competences among national and supranational supervisory bodies.
Before detailing the own proposition, this paper looks into the relationship between
sovereign debt and banking crises that drive regulatory reactions to the financial turmoil in
the Euro area. These initiatives inter alia affirm effective prudential supervision as a pivotal
element of crisis prevention.
In order to arrive at a more informed idea, which determinants apart from a perceived
appetite for regulatory arbitrage drive banks’ organizational choices, this paper scrutinizes
the merits of either a branch or subsidiary structure for the cross-border business of
financial institutions. In doing so, it also considers the policy-makers perspective. The analysis
shows that no one size fits all organizational structure is available and concludes that
banks’ choices should generally not be second-guessed, particularly because they are subject
to (some) market discipline.
The analysis proceeds with describing and evaluating how competences in prudential
supervision are currently allocated among national and supranational supervisory authorities.
In order to assess the findings the appraisal adopts insights form the economics of public
administration and international relations. It argues that the supervisory architecture has to
be more aligned with bureaucrats’ incentives and that inefficient requirements to cooperate
and share information should be reduced. Contrary to a widespread perception, shifting responsibility
to a supranational authority cannot solve all the problems identified.
Resting on these foundations, the last part of this paper finally sketches an alternative
solution that dwells on far-reaching mutual recognition of national supervisory regimes
and allocates competences in line with supervisors’ incentives and the risk inherent in crossborder
banking groups.
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Die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung zwischen Rechtsbeurteilung und Gesellschaftsgestaltung : vergleichende Betrachtungen zu Deutschland, England und den USA
(2012)
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Felix Maultzsch
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Richten und Schlichten : Differenzen und Komplementaritäten
(2012)
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Peter Collin
- Der vorliegende Beitrag leitete das Programm des Workshops „Schlichten und Richten – Differenzierung und Hybridisierung” (Frankfurt/Main, 9./10. Februar 2012) ein. Mit diesem Workshop begann das Arbeitsprogramm des LOEWE–Schwerpunkts „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, der am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit aufgenommen hatte (siehe hierzu www.konfliktloesung.eu; eine leicht veränderte Fassung des Beitrags in englischer Sprache wird in Kürze abrufbar sein unter: http://www.ssrn.com/link/Max-Planck-Legal-History-RES.html ). Der Ausgangspunkt des Workshops ist eine deutsche Debattentradition, die die Alternativität von gerichtlichen und nichtgerichtlichen, kontradiktorischen oder konsensualen sowie mehr formalisierten und mehr informalisierten Konfliktlösungsformen unter dem Schlagwort „Schlichten oder Richten“ (auch „Schlichten statt Richten“ oder „Schlichten oder Richten“) thematisierte.
Der Beitrag problematisiert zunächst die bisherige mangelnde rechtshistorische Aufmerksamkeit, die Alternativen zur gerichtlichen Konfliktlösung zugewandt wurde. Er weist daraufhin, dass auch die heutige Diskussion über gelungenes Konfliktlösungsmanagement oft explizit oder implizit von – zuweilen nicht ausreichend reflektierten – historischen Vorannahmen geprägt ist und – damit verbunden – von Vorstellungen über rechtskulturelle Fremdheit und Nähe.
Im zweiten und dritten Abschnitt skizziert der Beitrag kurz den historischen Gang der deutschen Diskussion über „Schlichten und Richten“ seit dem Aufkommen auch rechtswissenschaftlich anerkannter Schlichtungsinstitutionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Er versucht, deren wechselnde zeitgenössische Kontexte sichtbar zu machen und zeigt, wie sich in diesen Diskussionen (zuweilen utopisch scheinende) rechtspolitische Verheißungen ansiedeln konnten, welch fruchtbaren Boden diese Diskussionen aber auch für neue Kategorienbildungen und multidisziplinäre Zugänge bot.
Im vierten Abschnitt wird versucht, Verknüpfungen mit der gegenwärtigen ADR-Diskussionen herzustellen, während im fünften Abschnitt in analytischer Absicht Konfigurationen des Wortpaars „Schlichten“ und „Richten“ vorgestellt werden: „Schlichten“ und „Richten“ als Alternative, als Abhängigkeitsverhältnis und als Abfolge. Der fünfte Abschnitt schließlich fragt nach Funktionselementen und den Funktionsbedingungen von Schlichten und Richten, d.h.: Welche Leitrationalitäten, Partizipationsmechanismen, Legitimationsnarrative und Reflexionsformen lassen sich jeweils der einen oder anderen Form der Konfliktlösung zuordnen.
All diese Überlegungen sind eher tentativer Art und vermitteln nur erste umrisshafte Vorstellungen. Sie dienen in erster Linie dem Diskussionsanstoß und sollen erste Schneisen in dieses komplexe Forschungsfeld schlagen. Die Vortragsform ist beibehalten und der Fußnotenapparat ist auf das nötige Minimum reduziert.
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Power and law in enlightened absolutism : Carl Gottlieb Svarez' theoretical and practical approach
(2012)
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Milan Kuhli
- The term Enlightened Absolutism reflects a certain tension between its two components. This tension is in a way a continuation of the dichotomy between power on one hand and law on the other. The present paper shall provide an analysis of these two concepts from the perspective of Carl Gottlieb Svarez, who, in his position as a high-ranking Prussian civil servant and legal reformist, has had unparalleled influence on the legislative history of the
Prussian states towards the end of the 18th century. Working side-by-side with Johann Heinrich Casimir von Carmer, who held the post of Prussian minister of justice from 1779 to 1798, Svarez was able to make use of his talent for reforming and legislating. From 1780 to 1794 he was primarily responsible for the elaboration of the codification of the Prussian private law – the “Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten” in 1794. In the present paper, Svarez’ approach to the relation between law and power shall be analysed on two different levels. Firstly, on a theoretical level, the reformist’s thoughts and reflections as laid down in his numerous works, papers and memorandums, shall be discussed. Secondly, on a practical level, the question of the extent to which he implemented his ideas in Prussian legal reality shall be explored.
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Von der Europäischen Rechtsgeschichte zu einer Rechtsgeschichte Europas in globalhistorischer Perspektive
(2012)
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Thomas Duve
- Mit der Europäischen Rechtsgeschichte verfügt die Rechtsgeschichte seit vielen Jahrzehnten über eine Tradition transnationaler rechtshistorischer Forschung. Sie wurde von deutschsprachigen Wissenschaftlern der Vor- und Nachkriegszeit geprägt – Emil Seckel, Paul Koschaker, Franz Wieacker, Helmut Coing – und stand im Kontext des westeuropäischen Nachkriegsprojekts. Noch heute bauen wir auf ihren großen Leistungen auf. Sie war, wie alle Geschichtswissenschaft, Teil eines Prozesses der gesellschaftlichen Selbstverständigung über die eigene Identität und zeichnete das Bild einer distinkten europäischen Rechtskultur.
In den letzten Jahren sind im Zuge der Diskussion um postkoloniale Perspektiven auf die Geschichte, um Transnationale und Globalgeschichte, viele Grundlagen der traditionellen Europahistoriographie kritisiert und massiv erschüttert worden. Das wirft Fragen auch an die Europäische Rechtsgeschichte auf: Welches Europabild liegt ihr zu Grunde? Auf welchen intellektuellen und konzeptionellen Grundlagen beruht sie? Wie antwortet sie auf die Vorwürfe des Eurozentrismus, des epistemischen Kolonialismus, wie auf die Forderung, Europa zu ‘provinzialisieren’? Wie definiert sie das Verhältnis der Europäischen zur Transnationalen und Globalen Rechtsgeschichte? - Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich die folgenden Überlegungen zu. Der Schwerpunkt liegt auf einer Auseinandersetzung mit der Tradition, ihren konzeptionellen Grundlagen und deren wissenschaftshistorischem Kontext (1. Teil, 1.-6.). Aus dieser kritischen Bestandsaufnahme und den Ergebnissen der Debatte um Globalgeschichte ergeben sich Ausgangspunkte und Aufgaben einer in vielem auf den Leistungen der Disziplin aufbauenden, doch notwendigerweise auf einer anderen Konzeption beruhenden Rechtsgeschichte Europas in globalhistorischer Perspektive (2. Teil, 7.-11.).
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As raízes jurídicas de Max Weber
(2012)
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Gerhard Dilcher
- O artigo investiga a formação, a carreira e os trabalhos de Max Weber como jurista, assim como delineia as linhas gerais do impacto e das influências de sua formação jurídica na sua obra em geral. Especial atenção merece sua tese de doutorado sobre as sociedades comerciais na Idade Média, que é apresentada em sua problematização geral e em suas principais ideias. Com isso, procura-se indicar como os problemas tratados por Weber em sua tese de doutorado - sua principal obra jurídica - antecipam temas e problemas que serão desenvolvidos na obra posterior de modo ampliado e aprofundado.
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Newsletter des Fachbereichs Rechtswissenschaft : Wintersemester 2012/2013
(2012)