Universitätspublikationen
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Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds : Dekret vom 22. Brumaire XIV (13. November 1805)
(2008)
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Andreas Fahrmeir
- Extrait des Minutes de la Secrétairerie d’Etat au quartier imperial de St Polten, le 22 brumaire an 14 Napoléon Empereur des Français et Roi d’Italie Sur le rapport de notre ministre de l’interieur Nous avons décreté et décretons ce qui suit Dispositions Générales Art. 1er l’Ecole existante dans le local du ci devant Gymnase Laurentien à Cologne, Departement de la Roer, prendra à l’avenir le titre d’Ecole secondaire communale de premier dégré II. Independamment de cette école, il en sera établi une autre sous le nom d’Ecole secondaire communale de second dégré. Le batiment et dépendances du collège des Jesuites du ci-devant couvent de St. Maximin sont concédé à la Ville de Cologne pour l’usage de cette école III. Tous les biens capitaux et revenus des fondations et bourses d’études des ci-devant Gymnases, et tous les biens capitaux et revenus provenant des Jésuites supprimés spécialement et originairement affectés aux établissemens d’instruction publiques de Cologne sont destinés à l’entretien des écoles de premier et second dégré de cette Ville
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Die höhere Bildung und das Geld im Übergang vom Ancien Régime zu Napoleon
(2008)
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Andreas Fahrmeir
- Die Folgen der französischen Vorherrschaft in Westdeutschland um 1800 sind ganz unterschiedlich bewertet worden. Manchmal schien der Verlust ‚nationaler‘ Selbstbestimmung entscheidend, so dass sie als düstere Jahre der Unterdrückung beschrieben wurden; manchmal stand der Aufbruch im Vordergrund, den die Modernisierung von Recht, Verwaltung und Wirtschaft, das Ende korporativer Autonomien und der Zuwachs an individuellen Mobilitätschancen zu ermöglichen schien. Auch im Bildungsbereich tritt beides vor Augen. Der Ersatz der ‚alten‘ Universitäten auf dem linken Rheinufer in Mainz und Köln durch neue Schultypen, zunächst Zentralschule und, in Köln, Sekundärschule, später durch preußische Gymnasien, ging mit zukunftsweisenden Reformen des Lehrplans und dem partiellen Abbau von Standesschranken einher. Zudem verzichteten die französischen Behörden auf die Verstaatlichung des bislang für die Bildung vorgesehenen Vermögens, und ermöglichten somit die Konsolidierung einer in Köln bis heute selbständigen Stiftung. Diese Neuordnung war aber zugleich Teil einer besatzungsähnlichen Politik, welche die in mancherlei Hinsicht erreichte Öffnung des höheren Schulwesens wieder einschränkte. Sie führte in beiden Städten zu vielen Jahren, in denen die Bürgerschaft auf den Komfort und das Prestige einer eigenen Universität verzichten musste: in Köln war das bis nach dem Ersten, in Mainz bis nach dem Zweiten Weltkrieg der Fall. ...
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[Rezension zu:] David von Mayenburg: Kriminologie und Strafrecht zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus. Hans von Hentig (1887-1974) (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte; Bd. 1), Baden-Baden: NOMOS 2006, 492 S., ISBN 978-3-8329-1883-5, EUR 89,00
(2008)
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Andreas Fahrmeir
- Hans von Hentig war ein impulsiver Abenteurer mit wenig Respekt vor Autorität. Und er war ein extrem schreibfreudiger Wissenschaftler, der zu den Begründern einer modernen, durch die Verbindung juristischer und medizinisch-psychologischer Kenntnisse und Zugänge bestimmten Kriminologie gehörte. Hans von Hentig wurde 1887 als Sohn des Rechtsanwalts Otto Hentig geboren. Dieser hatte zunächst in Berlin praktiziert, bevor er als Spezialist für Wirtschaftsrecht 1893 zum Verwalter der Güter Karl Egon IV. zu Fürstenberg und 1900 zum Staatsminister des Herzogtums Sachsen Coburg und Gotha wurde; letzteres Amt brachte der Familie die Nobilitierung ein. Standesgemäß studierte der Sohn nach dem Abitur in Paris, München und Berlin Jura, scheiterte aber zweimal am Staatsexamen (offenbar vor allem aus Unwilligkeit, erwartungskonform zu antworten), bevor er 1912 promoviert wurde. Da ihm die Anwaltskarriere somit verschlossen war, versuchte er sich als Wissenschaftler zu etablieren. Sein Interesse galt spätestens seit dem Studium bei Franz von Liszt den Kontroversen um das Strafrecht und seine Auswirkungen. Das Ziel, die Debatten zwischen Juristen und Psychologen zu überwinden oder gar abzuschließen, brachten Hentig dazu, neben einer intensiven Publikationstätigkeit ein Medizinstudium aufzunehmen. 1914 machte der Krieg bisherige Karrierepläne zunichte. Zunächst an der Westfront eingesetzt, suchte Hentig (der freiwillig von der Kavallerie zur Infanterie gewechselt war) neue, aufregendere Aufgaben; Versetzungen führten ihn nach Bulgarien, in die Mitte der Somme-Schlacht, nach Istanbul, Aleppo, Damaskus, zurück an die Westfront und schließlich fast an die Spitze der im Dezember 1918 in Berlin ankommenden Truppen. Nach dem Krieg, den er 1919 in "Mein Krieg" auch publizistisch verarbeitete, zog es ihn zumindest publizistisch zunächst stärker in die Politik als in die Wissenschaft, wobei er sich - nach dem Schock der Münchener Revolution und deren Unterdrückung, an der er am Rande teilnahm - dem nationalistischen Flügel der Kommunistischen Partei anschloß und sich 1923 an der Vorbereitung eines kommunistischen Aufstands beteiligte. Als Hentigs Rolle der Justiz 1925 bekannt wurde, floh er nach England, Frankreich, Italien und Rußland, um sich schließlich doch zu stellen und entgegen seinem ausdrücklichen Wunsch auf einen Prozeß 1926 amnestiert zu werden. Geldnöte und Karrierewünsche trieben Hentig seit 1927 zurück in die Wissenschaft: Lehraufträge und Habilitation zum Thema "Wiederaufnahmerecht" führten 1931 zur Berufung auf einen Lehrstuhl in Kiel, 1934 in Bonn. Ein Jahr später holte ihn seine linke Vergangenheit ein: Gemäß den Bestimmungen des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wurde Hentig in den Ruhestand versetzt. Obgleich er einer der deutschen Wissenschaftler war, die sich nach 1919 intensiv für die Wiederaufnahme internationaler Kontakte eingesetzt hatten, bedeutete die Emigration in die USA (mit der diese Biographie endet) eine Zäsur in seiner Publikationstätigkeit. 1951 kehrte er auf einen "Wiedergutmachungslehrstuhl" nach Bonn zurück, ohne jedoch seine zentrale Rolle wiederzuerlangen. Diese farbenprächtige Biographie spielt in David von Mayenburgs hervorragender Studie allerdings bisweilen nur eine Nebenrolle. Ziel der Untersuchung ist nichts weniger, als die Entwicklung der Kriminologie als Wissenschaft zwischen Strafrecht und Psychologie in Deutschland zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus im Detail zu rekonstruieren. Dabei geht es Mayenburg vor allem darum, die bisherigen verdienstvollen Forschungen zur Entwicklung der Vorstellungen von Verbrechern, Strafvollzug, Eugenik und staatlicher Strafpolitik um die (rechts-)wissenschaftliche Binnenperspektive zu erweitern. Hans von Hentig ist in diesem Zusammenhang interessant, weil er sowohl ideologisch (er war ein eher internationalistisch eingestellter, linker Intellektueller) als auch inhaltlich (er war Gegner der Todesstrafe, eugenischer Verfahren, des Antisemitismus und Sonderbestimmungen gegen Zigeuner und Arbeitsscheue) nicht in das Bild passt, das eine geradlinige Entwicklung der Kriminologie vom Kaiserreich zum Nationalsozialismus suggeriert. Dennoch teilte Hentig nicht nur die Karrierewege der "rechten", bald für Programme der "Ausmerzung" plädierenden Kriminologen, sondern auch viele ihrer methodischen Prämissen. Mayenburgs sorgfältige Analyse, die ein enorm breites, auf profunder Sachkenntnis und akribischer Recherche basierendes Bild der Entwicklung von Strafrechtslehre, Kriminologie, Kriminalpsychiatrie, Strafvollzug und wichtigen Forschungsprogrammen zeichnet, kann hier nicht im Detail resümiert werden. Es ist allenfalls möglich, auf grobe Linien hinzuweisen. Hentigs wissenschaftlicher Werdegang erfolgte in einer Zeit, in der (natur-)wissenschaftliche Versuche der Klassifikation von Verbrechertypen drohten, Strafrecht und Strafprozeßrecht obsolet werden zu lassen. Die professionelle Konkurrenz zwischen Juristen und Medizinern verband sich dabei mit einer von Hentig geteilten Suche nach Verwissenschaftlichung und Differenzierung des als zu schematisch empfundenen Strafrechts, die einer Medikalisierung der Sprache der Kriminologie Vorschub leistete. Diese Medikalisierung entwickelte sich in Hentigs Aufsätzen oft von der Metapher zur methodischen wie inhaltlichen Prämisse, der aber eine wissenschaftliche Basis fehlte. Ähnliches galt für die statistischen Grundlagen kriminologischer Erkenntnisse. Einerseits war Hentig ein sorgfältiger Interpret des vorhandenen Datenmaterials - und seiner Unzulänglichkeiten. Andererseits teilte er unreflektiert bestimmte Annahmen (wie der Existenz von Rassen) und operierte ungehemmt mit vermeintlich gesicherten, oft eher zufällig aneinandergereihten qualitativen historischen Beispielen. Besonders in seinen Äußerungen zu Frauen (denen Hentig beispielsweise die Fähigkeit, Geschworene zu sein, absprach) dominierten in ihren Wurzeln leider nicht zu ermittelnde Vorurteile, die gar keiner Verifikation mehr unterzogen wurden. Insofern leistete Hentig methodisch und sprachlich vielem von dem Vorschub, was er im Ergebnis - als sich nach 1933 die "Ausmerzungskriminologie" Bahn brach - heftig zurückwies. Bleibt das Problem, warum Prämissen von Wissenschaftlichkeit im Bereich der sich entwickelnden Kriminologie - trotz vereinzelter Kritik der Kollegen an methodischen Kurz-, Zirkel- und Fehlschlüssen - offenbar versagt haben. Mayenburg widmet sich dieser Frage eher indirekt. Zentral erscheinen aber die enge Verbindung zwischen wissenschaftlicher Forschung und politischer Agitation, welche viele Phasen des im Entstehen begriffenen kriminologischen Diskurses prägte, sowie die Ausbildung personeller Netzwerke, welche über Berufungen entschieden - wobei vor allem die geringe Zahl der ausgewiesenen Experten dafür sorgte, dass eine eher unkonventionelle Gestalt wie Hentig Karriere machen konnte. Mayenburgs spannend zu lesende Wissenschaftsgeschichte hat viele unschätzbare Verdienste. Sie widerlegt vor allem die Annahme, es habe eine gute "linke" und eine schlechte "rechte" Kriminologie gegeben; stattdessen lenkt sie den Blick auf allgemeine methodische Probleme des Faches, die viele aktuelle Fragen immer noch begleitet. Das äußerlich schlicht präsentierte Buch, das eine neue Reihe eröffnet, sollte daher Pflichtlektüre für alle sein, die sich für die Geschichte - und auch die Gegenwart - der intellektuellen Ursprünge von Methoden der Verbrechensbekämpfung und Verbrecherbestrafung interessieren. Redaktionelle Betreuung: Nils Freytag
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[Rezension zu:] Stefanie Harrecker: Der landwirtschaftliche Verein in Bayern 1810-1870/71 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte; Bd. 148), München: C.H.Beck 2006, XLVIII + 367 S., ISBN 978-3-406-10741-2, EUR 35,00
(2008)
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Andreas Fahrmeir
- In der Forschung zum 18. und 19. Jahrhundert gelten Vereine - zumal in Deutschland - meist immer noch als zentrale Bereiche einer im Prinzip liberalen und zukunftweisenden "Zivilgesellschaft", in der frei von repressivem staatlichem Einfluss und fern von überlebten korporativen Traditionen politische Aushandlungsprozesse im Rahmen einer liberalen Bürgergesellschaft erprobt werden konnten. Das Bild hat freilich einige Risse bekommen [1], die aber bislang eher als ehrwürdige Patina zu fungieren scheinen denn als Anzeichen für grundlegenden Restaurierungsbedarf. Die Arbeit von Stefanie Harrecker lenkt den Blick nun auf eine andere Art Verein, der in vielem wirkungsmächtiger war als die intensiv untersuchten stadtzentrierten liberalen Assoziationen. Der Landwirtschaftliche Verein in Bayern, der 1810 seine Tätigkeit aufnahm, war zwar formal ein privater Verein, wies aber von Anfang an enge personelle und finanzielle Beziehungen zum Staat auf, die sich im Laufe der Zeit eher intensivierten als abschwächten. Ziel des Vereins war einerseits die Produktionssteigerung der Landwirtschaft, etwa durch die Popularisierung neuer Anbaumethoden; andererseits verstand sich der Verein auch als Lobby der Landwirtschaft gegenüber der Regierung, und zwar sowohl im Parlament als auch im öffentlichen Raum, in dem er mit unterschiedlichen Publikationen präsent war. Der Verein hatte regionale Zweigstellen, engagierte sich im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildung, und richtete Feste und Feierlichkeiten aus (darunter das Oktoberfest), in deren Rahmen beispielsweise Vieh gezeigt und prämiert wurde. Angesichts der spannungsreichen Beziehungen zwischen Regierung und Parlament, Staat und Öffentlichkeit im Bayern des 19. Jahrhunderts war klar, dass auch der Landwirtschaftliche Verein keinen ganz stabilen Platz in der informellen Landesverfassung haben konnte. Anfang des 19. Jahrhunderts dominierte die Autonomie, die moderate oppositionelle Tendenzen (die freilich zum guten Teil aus der Verwaltung kamen) einschließen konnte. Das galt vor allem im Rahmen der Diskussion über die Abschaffung des 'Feudalsystems', also die Veränderung der Besitz- und Abhängigkeitsverhältnisse in ländlichen Regionen. Nach intensiver Verwicklung in die politischen Intrigen der frühen 1830er Jahre geriet der Verein, der damals unter Mitgliederschwund litt, unter stärkere staatliche Aufsicht. Diese trug mit dazu bei, dass der Verein 1848/49 die Chance verpasste, zum Sprachrohr der Veränderung zu werden; stattdessen fügte er sich in das Programm der Stärkung eines partikularen Profils Bayerns, das Maximilian II. verfolgte. Selbst Ludwig II. interessierte sich noch hinreichend für den Verein und seine öffentliche Wirkung, so dass er sich für eine Präsentation von preisgekrönten Tieren vor allen Festbesuchern, nicht nur vor den Fachleuten, einsetzte. Die Reichsgründung von 1870 bedeutete zwar nicht das Ende des Landwirtschaftlichen Vereins, wohl aber das seiner herausragenden Bedeutung; die Integration in ein deutsches Netzwerk landwirtschaftlicher Vereine endete mit weitgehendem Relevanzverlust. Die Frage, ob der Verein seinen selbst gesteckten hohen Zielen gerecht wurde, ist nicht ganz leicht zu beantworten. Die Publikationen, die populär waren, waren selten die innovativsten. Überhaupt gab es immer wieder Gelegenheit, über Sinn und Aufgaben des Vereins zu streiten, etwa wenn es darum ging, die Rolle von Festen und Fachmessen abzuwägen. Manche spektakuläre Aktionen (so der Plan, Seidenraupen in Bayern anzusiedeln) gehörten in ihrer praktischen Wirkung nicht gerade zu den Sternstunden der Agrarökonomie. Dagegen spielte der Verein eine erhebliche Rolle bei der Etablierung landwirtschaftlicher Forschungs- und Lehreinrichtungen und bei der Mobilisierung staatlicher Zuschüsse für solche Zwecke. Er engagierte sich für die Belange der bäuerlichen Bevölkerung und bemühte sich - trotz einer erkennbaren München-Fixierung - um eine flächendeckende Versorgung des Landes mit Bibliotheken und lokalen Vereinen. Stefanie Harreckers Buch liefert einen mustergültig recherchierten, abgewogenen Einblick in das Leben eines nicht ganz dem konventionellen Bild entsprechenden Vereins, der zwischen privatem Klub, wissenschaftlicher Gesellschaft und Lobby angesiedelt war. Dabei kommen sowohl die kleinen Vereinsquerelen zur Sprache als auch die Rolle des Vereins im Kontext der landwirtschaftlichen Entwicklung - insofern handelt es sich bei diesem sehr lesenswerten Buch um einen herausragenden Beitrag zur Vernetzung der allgemeinen mit der viel zu stark vernachlässigten Agrargeschichte. Anmerkung: [1] Etwa durch Eckhart Trox: Militärischer Konservativismus. Kriegervereine und "Militärpartei" in Preußen zwischen 1815 und 1848/49, Stuttgart 1990. Redaktionelle Betreuung: Peter Helmberger
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[Rezension zu:] Stéphane Dufoix: Diasporas. Translated by William Rodarmor, Berkeley: University of California Press 2008, 136 S., ISBN 978-0-520-25360-5, GBP 12,95
(2008)
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Andreas Fahrmeir
- Stéphane Dufoix schreibt im Vorwort, das vorliegende Buch (das in etwas kürzerer Fassung 2003 auf französisch in der Reihe "Que sais je" erschien) habe "a somewhat schizophrenic character". Es handele von "Diaspora", sei aber von einem Autor verfasst, der an die Nützlichkeit von Diaspora als Forschungsbegriff nicht glaube. Nach der Lektüre von rund 100 Seiten luzidem und konzisem Text weiß man garantiert etwas über Diaspora, was man vorher nicht gewusst hat, und man wird vermutlich die Skepsis des Autors im doppelten Sinne teilen: gegenüber der Nützlichkeit des Begriffs als analytischem Instrument, und gegenüber der Annahme, dass der Begriff bald durch andere ersetzt werden wird. "Diaspora" ist ein alter Begriff, dessen Karriere als Beschreibung einer zerstreuten Bevölkerung Dufoix mit der Bibelübersetzung der Septuaginta beginnen lässt. Aus der Bezeichnung für die Orte, an denen ein strafender Gott eine frevelnde jüdische Bevölkerung zerstreut, wird bald ein Name für diese Bevölkerung. Erst in den 1970er Jahren beginnt aber die sozialwissenschaftliche und politische Konjunktur des Begriffs, der von nun an auf fast alle nationalen Gruppen überall auf der Welt Anwendung finden kann. Warum das so ist, zeigt Dufoix an einem Vergleich von jüdischer und schwarzamerikanischer Diaspora, wo der begriffliche Transferprozess bereits im frühen 20. Jahrhundert geleistet wurde, ohne breite Resonanz zu finden. Sodann widmet sich Dufoix unterschiedlichen Definitionen von Diaspora in wissenschaftlichen Werken, die er als "offen", "kategorial", "widersprüchlich" bezeichnet, in wissenschaftlichen Debatten und im politischen Diskurs. Im Kern bezeichnet Diaspora die Bewegung einer Bevölkerung in einem Raum - daher illustriert Dufoix in einem nächsten empirischen Schritt unterschiedliche Migrationserfahrungen in verschiedenen Epochen bei Griechen, Indern, Chinesen und Armeniern. Hier beginnen laut Dufoix die Probleme des Begriffs, überdeutlich zu werden. Zunächst einmal bezeichne Diaspora einen dynamischen Prozess als implizit statisch gedachten (End-)Zustand der Zerstreuung. Sodann sei die Bedeutung des Begriffs instabil. Er könne (im selben Text) eine von außen ethnisch definierte Gruppe (z. B. alle Auslandschinesen) ebenso bezeichnen wie eine ethnokulturelle Gemeinschaft, eine ethnische Minderheit in einem Land, einen Modus der Migration, eine Befindlichkeit oder einen geographischen Raum, in dem sich eine bestimmte Bevölkerung verteilt hat. Dahinter sieht Dufoix drei implizite Annahmen, die aber bei näherem Hinsehen Illusionen seien: die Illusion, es gebe eine Essenz von (etwa) Ethnizität, eine Gemeinschaft "der" Diaspora, schließlich die Annahme einer Kontinuität des Phänomens, der doch eigentlich die Erkenntnis der Historizität aller menschlichen Erfahrungen gegenüberstehe. Die sinnvolle Untersuchung einer Diaspora erfordert also ein analytisches Konzept der Beziehungen zwischen Individuen, Staat, vermeintlichem Herkunftsort, möglichen politischen Vertretungen einer ethnischen Gruppe. Systematische Möglichkeiten einer solchen Analyse stellt Dufoix in seinem dritten Kapitel vor, das zugleich empirische Beispiele für die dynamische Konstruktion von Beziehungen in Räumen durch verschiedene Gruppen aus politischen, ökonomischen oder religiösen Motiven zu unterschiedlichen Zeiten liefert. Das vierte Kapitel fragt nach den Ursachen der Attraktivität des Diaspora Begriffes. Dufoix schlägt vor, das Konzept als einen Versuch der Überwindung von Distanz zu verstehen. Dabei verweist er vor allem auf die politischen Interessen von Auswanderungsländern oder Ländern mit einer großen Gemeinschaft, die sich als Diaspora versteht, an der Pflege und Benennung ökonomischer, politischer und nationaler Beziehungen. Dazu kommen die in Zeiten von Internet und Globalisierung wachsenden Möglichkeiten, sich wechselnde, mehrfache Identitäten zu geben und sich so ganz oder zum Teil aus der dominanten Gesellschaft auszugrenzen oder von realen historischen Entwicklungen abzusetzen - so dass Diaspora auch eine Lebenserfahrung spiegeln könne. Gerade diese Entwicklungen machten es schwierig, so das Fazit, den Begriff durch einen analytisch schärferen und daher wissenschaftlich nützlicheren zu ersetzen. So ergibt sich ein weiteres Element des Buches, das man als paradox bezeichnen könnte: Die Kritik an mangelnder analytischer Schärfe und fehlender historischer Kenntnis der Diaspora-Diskussion wird hier in mustergültiger Präzision und auf der Grundlage sehr breiter Kenntnisse der Migrationsgeschichte und ihrer Erforschung vorgetragen. Es handelt sich um ein überaus lesenswertes Buch, das eine Rezeption weit über den Lehrbuchmarkt hinaus verdient. Redaktionelle Betreuung: Peter Helmberger